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WISSENS-HUB

Alleinarbeit, PNA und KRITIS – verständlich erklärt

Unternehmen in Deutschland tragen gesetzliche Verantwortung für den Schutz ihrer Beschäftigten. Dieser Wissens-Hub erklärt die relevanten Rechtsgrundlagen zu Alleinarbeit, Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) und dem KRITIS-Dachgesetz – fachlich geprüft von rising systems AG, langjährigem Partner für Gefahrenmanagementsysteme.

RECHTSGRUNDLAGEN

Alleinarbeit & Gesetzeslage

§ 5 ArbSchG, DGUV Regel 112-139, DIN VDE V 0825-1 und alle relevanten Begriffsdefinitionen.

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AKTUELL

KRITIS-Dachgesetz 2026

Was das am 29. Januar 2026 verabschiedete Gesetz für Betreiber kritische Infrastrukturen bedeutet.

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REFERENZ

PNA-Glossar

Alle Begriffe von Alleinarbeit bis Notsignal, alphabetisch sortiert und einzeln verlinkbar.

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KURZ BEANTWORTET

Die drei häufigsten Rechtsfragen

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Was ist eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA)?

Eine PNA ist ein System zur Auslösung und Übertragung manueller und automatischer Notsignale, bestehend aus mindestens einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG) und einer Empfangseinheit.

Ab wann ist eine PNA gesetzlich vorgeschrieben?

Wenn eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ergibt, dass eine Tätigkeit als gefährliche Alleinarbeit einzustufen ist, verlangt die DGUV Regel 112-139 geeignete technische oder organisatorische Überwachungsmaßnahmen – häufig in Form einer normgerechten PNA.

Welche Unternehmen sind vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

Betroffen sind Betreiber in zehn Schlüsselsektoren wie Energie, Wasser, Gesundheitswesen, Transport und IT/Telekommunikation. Viele Organisationen sind sich ihrer KRITIS-Relevanz aufgrund von Größe, Versorgungsfunktion oder Einbindung in Lieferketten zunächst nicht bewusst.