WISSENS-HUB
Alleinarbeit, PNA und KRITIS – verständlich erklärt
Unternehmen in Deutschland tragen gesetzliche Verantwortung für den Schutz ihrer Beschäftigten. Dieser Wissens-Hub erklärt die relevanten Rechtsgrundlagen zu Alleinarbeit, Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) und dem KRITIS-Dachgesetz – fachlich geprüft von rising systems AG, langjährigem Partner für Gefahrenmanagementsysteme.
RECHTSGRUNDLAGEN
Alleinarbeit & Gesetzeslage
§ 5 ArbSchG, DGUV Regel 112-139, DIN VDE V 0825-1 und alle relevanten Begriffsdefinitionen.
AKTUELL
KRITIS-Dachgesetz 2026
Was das am 29. Januar 2026 verabschiedete Gesetz für Betreiber kritische Infrastrukturen bedeutet.
REFERENZ
PNA-Glossar
Alle Begriffe von Alleinarbeit bis Notsignal, alphabetisch sortiert und einzeln verlinkbar.
KURZ BEANTWORTET
Die drei häufigsten Rechtsfragen
Was ist eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA)?
Eine PNA ist ein System zur Auslösung und Übertragung manueller und automatischer Notsignale, bestehend aus mindestens einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG) und einer Empfangseinheit.
Ab wann ist eine PNA gesetzlich vorgeschrieben?
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ergibt, dass eine Tätigkeit als gefährliche Alleinarbeit einzustufen ist, verlangt die DGUV Regel 112-139 geeignete technische oder organisatorische Überwachungsmaßnahmen – häufig in Form einer normgerechten PNA.
Welche Unternehmen sind vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?
Betroffen sind Betreiber in zehn Schlüsselsektoren wie Energie, Wasser, Gesundheitswesen, Transport und IT/Telekommunikation. Viele Organisationen sind sich ihrer KRITIS-Relevanz aufgrund von Größe, Versorgungsfunktion oder Einbindung in Lieferketten zunächst nicht bewusst.