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ZIELGRUPPE / ALLEINARBEITENDE

Alleinarbeitsschutz, der Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt

Wer außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer arbeitet, benötigt technische Absicherung – das schreibt § 5 ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Regel 112-139 vor. RS Personal Alarm erfüllt diese Anforderungen vollständig und alarmiert automatisch, wenn ein Alleinarbeitender stürzt, reglos wird oder sich nicht rechtzeitig zurückmeldet.


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8,5 Mio.

Alleinarbeitsplätze in Deutschland

783.426

gemeldete Arbeitsunfälle in Deutschland (2023)

15 Min.

maximale Zeit bis zum Beginn der Ersten Hilfe (DGUV)

Werden gefährliche Arbeiten von einer einzelnen Person ausgeführt, hat der Arbeitgeber neben allgemeinen Schutzmaßnahmen zusätzliche technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

 
§ 8 (2) DGUV Vorschrift 1

BRANCHEN

Ideal für Branchen wie

Industrie

Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Anlagen - häufig in der Nacht- oder Wochenendschichten ohne Sicht- oder Rufkontakt.

Pharmazie

Arbeiten mit sensiblen Substanzen und in Reinräumen, oft in reduzierter Besetzung außerhalb der Kernarbeitszeit.

Hochrisikobereiche

Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, z. B. in explosionsgefährdeten oder schwer zugänglichen Bereichen.

Gesundheitswesen

nacht- und Bereitschaftsdienste, Hausbesuche oder Einzeldienste ohne unmittelbare Unterstützung vor Ort.

SCHLÜSSELFUNKTIONEN


Manueller Alarm

Alleinarbeitende können in Notsituationen blitzschnell Hilfe anfordern - via App, Widget oder einem Bluetooth-Knopf, der am Körper getragen wird.


Zeit-Alarm (Totmannschalter)

Regelmäßige Überprüfung des Wohlbefindens. Bei fehlender Reaktion des Alleinarbeitenden wird automatisch ein Alarm ausgelöst.


Technischer Alarm

Visuelle und akustische Signale bei Betriebsstörungen, wie z. B. bei fehlender Internetverbindung.


Lagealarm (Sturzerkennung)

Durch integrierte Sensorik erkennt die App kritische Ereignisse wie Stürze oder Bewusstlosigkeit und aktiviert automatisch den definierten Alarmprozess.


Alle Funktionen entdecken →

ZENTRALE VERWALTUNG

Zentrale Anlaufstelle

Alle Notfallmeldungen und Reaktionen laufen in der Empfangseinheit zusammen und werden von dort gesteuert.

Rechte und Zugriff

Nur berechtigte Nutzer haben Zugriff auf die Einstellungen der Empfangseinheit, wie zum Beispiel die Konfiguration der Meldeketten.

Gruppen und Profile

In der Empfangseinheit können Personengruppen mit unterschiedlichen Gefährdungsprofilen definiert und verwaltet werden.

Empfangseinheit entdecken →

SCHNELL UND EINFACH

Ihre Vorteile

Leichte Installation

Die App kann schnell heruntergeladen werden und mit einer einfachen Anmeldung via QR Code, ist sie sofort einsatzbereit.

Passt zu Ihrem Unternehmen

Das System bietet Ihnen genug Spielraum, um es exakt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens auszurichten. Gerne übernehmen wir die Konfiguration - Sie müssen nichts mehr tun.

Rechtlich abgesichert (§ 10 ArbSchG)

Unsere Lösung wurde in Anlehnung an die DGUV Regel 112-139 (bisher BGR/GUV-R 139) und die Vorschriften der DIN VDE V 0825-11 entwickelt.

Personen werden nicht überwacht

Der Standort der Personen ist standardmäßig verborgen und wird ausschließlich im Notfall weitergegeben. Bewegungsdaten werden ausschließlich temporär erfasst, verschlüsselt verarbeitet und nach Beendigung der App automatisch gelöscht.

Angestellte und Mitarbeitende werden nicht überwacht.

DSGVO und Hosting in Deutschland

Selbstverständlich erfolgt die Verarbeitung aller Daten nur zweckgebunden und nach DSGVO. Die Empfangseinheit liegt ausschließlich auf Servern in Deutschland.

HÄUFIGE FRAGEN

Zu Recht und Pflicht

Zum Wissens-Hub →

Ab wann gilt eine Tätigkeit als Alleinarbeit?

Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer arbeitet – unabhängig davon, wie lange dieser Zustand andauert. Bereits kurze Zeiträume sind rechtlich relevant.

Reicht eine kostenlose Notruf-App aus, oder brauche ich eine zertifizierte PNA?

Bei Tätigkeiten mit erhöhter oder kritischer Gefährdungsstufe reicht eine einfache Notruf-App laut DGUV Regel 112-139 in der Regel nicht aus. Es muss eine normgerechte Personen-Notsignal-Anlage (PNA) eingesetzt werden – RS Personal Alarm erfüllt diese Anforderung.

Welche Branchen sind besonders von Alleinarbeiterschutz-Pflichten betroffen?

Besonders betroffen sind Industrie, Pharmazie, Hochrisikobereiche und das Gesundheitswesen – überall dort, wo Personen regelmäßig ohne direkten Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen arbeiten.