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Risiken erkennen, Verantwortung übernehmen

Unternehmen in Deutschland sind für den Schutz ihrer Beschäftigten verantwortlich. Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Anforderungen und Regelungen für Ihr Unternehmen gelten können und welche konkreten Pflichten Sie erfüllen müssen – insbesondere bei Alleinarbeit.

Zuletzt aktualisiert am 03.09.2026. Fachlich geprüft von rising systems AG

INHALT

§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)



(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die mit der Arbeit für die Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln. (2) Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

 
§ 5 ArbSchG

DGUV Regel 112-139


Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Notfällen unverzüglich Hilfe organisiert werden kann. Für Einzelarbeitsplätze bedeutet dies, dass geeignete organisatorische und technische Überwachungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen – etwa durch Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). Damit werden zugleich zentrale Anforderungen der DGUV Regel 112-139 erfüllt.  

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Begriffsdefinitionen


Alleinarbeit (auch: Einzelarbeitsplätze, EAP)

Tätigkeit einer Person außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer, unabhängig von der Dauer.

Gefährliche Arbeit

Tätigkeit mit erhöhtem oder kritischem Risiko durch Arbeitsprozesse, Aufgaben, eingesetzte Materialien oder Arbeitsumgebung; erfordert vorherige Gefährdungsbeurteilung.

DIN VDE V 0825-1

Vornorm für drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlicher Alleinarbeit; Teil 1 regelt Geräte- und Prüfanforderungen.

Personen-Notsignal-Anlage (PNA)

System zur Auslösung und Übertragung manueller und automatischer Notsignale; besteht aus einem oder mehreren Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Empfangseinheit (PNEZ). Mit Sprachverbindung: PNA-S.

Personen-Notsignal-Gerät (PNG)

Von der gefährdeten Person mitgeführter, drahtloser Signalgeber, der willensabhängig oder willensunabhängig Alarm auslösen kann. Mit Sprachverbindung: PNG-S.

Willensabhängiger Personenalarm

Bewusste, absichtliche manuelle Auslösung eines optischen und akustischen Signals in der Empfangszentrale.

Willensunabhängiger Personenalarm

Automatisch durch das Gerät ausgelöstes optisches und akustisches Signal in der Empfangszentrale.

Notfall

Eintritt eines Zustands, der Hilfsmaßnahmen erfordert, z. B. Unfall, akute Erkrankung, Kontakt mit Gefahrstoffen oder tätlicher Übergriff.

Notsignal

Signal, das in der Empfangszentrale einen Personenalarm auslöst.