§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die mit der Arbeit für die Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln. (2) Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
DGUV Regel 112-139
Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Notfällen unverzüglich Hilfe organisiert werden kann. Für Einzelarbeitsplätze bedeutet dies, dass geeignete organisatorische und technische Überwachungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen – etwa durch Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). Damit werden zugleich zentrale Anforderungen der DGUV Regel 112-139 erfüllt.
Begriffsdefinitionen
Alleinarbeit (auch: Einzelarbeitsplätze, EAP)
Tätigkeit einer Person außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer, unabhängig von der Dauer.
Gefährliche Arbeit
Tätigkeit mit erhöhtem oder kritischem Risiko durch Arbeitsprozesse, Aufgaben, eingesetzte Materialien oder Arbeitsumgebung; erfordert vorherige Gefährdungsbeurteilung.
DIN VDE V 0825-1
Vornorm für drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlicher Alleinarbeit; Teil 1 regelt Geräte- und Prüfanforderungen.
Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
System zur Auslösung und Übertragung manueller und automatischer Notsignale; besteht aus einem oder mehreren Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Empfangseinheit (PNEZ). Mit Sprachverbindung: PNA-S.
Personen-Notsignal-Gerät (PNG)
Von der gefährdeten Person mitgeführter, drahtloser Signalgeber, der willensabhängig oder willensunabhängig Alarm auslösen kann. Mit Sprachverbindung: PNG-S.
Willensabhängiger Personenalarm
Bewusste, absichtliche manuelle Auslösung eines optischen und akustischen Signals in der Empfangszentrale.
Willensunabhängiger Personenalarm
Automatisch durch das Gerät ausgelöstes optisches und akustisches Signal in der Empfangszentrale.
Notfall
Eintritt eines Zustands, der Hilfsmaßnahmen erfordert, z. B. Unfall, akute Erkrankung, Kontakt mit Gefahrstoffen oder tätlicher Übergriff.
Notsignal
Signal, das in der Empfangszentrale einen Personenalarm auslöst.