Skip to Content

Gefährdung erkennen, Verantwortung übernehmen!



Was ist Alleinarbeit? Wo tritt sie auf? Warum ist sie risikobehaftet?


Maschinenanwender, Installateure, Pflege,Reinigungsdienste – alle haben eins gemeinsam: Es passiert schnell, dass jemand unbemerkt allein ist. 


Gefährdung erkennen, Verantwortung übernehmen


Was ist Alleinarbeit? Wo tritt sie auf? Warum ist sie risikobehaftet?


Maschinenanwender, Installateure, Pflege,Reinigungsdienste – alle haben eins gemeinsam: Es passiert schnell, dass jemand unbemerkt allein ist. 


Gesetzliche Verantwortung von Arbeitgeber:innen

Gesetzliche Verantwortung von Arbeitgeber:innen

§5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. 
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Mehr Informationen unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html 


§5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. 
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html 


DGUV Regel 112-139

NaNach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe organisiert wird.

Für Einzelarbeitsplätze bedeutet das: Es müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Überwachung eingerichtet werden – etwa über Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).

Damit erfüllen Unternehmen zugleich wichtige Anforderungen aus der DGUV-Regel 112-139.

Mehr Informationen unter:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1004/einsatz-von-personen-notsignal-anlagen 

DGUV Regel 112-139

NaNach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe organisiert wird.

Für Einzelarbeitsplätze bedeutet das: Es müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Überwachung eingerichtet werden – etwa über Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).

Damit erfüllen Unternehmen zugleich wichtige Anforderungen aus der DGUV-Regel 112-139.

Mehr Informationen unter:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1004/einsatz-von-personen-notsignal-anlagen 

Sicher und geschützt arbeiten – überall

Gerade dort, wo Menschen allein arbeiten, trägt der Arbeitgeber eine besondere Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass im Notfall unverzüglich Hilfe geleistet werden kann und entsprechende Schutzmaßnahmen greifen.


 Beratungstermin buchen

Sicher und geschützt arbeiten – überall

Gerade dort, wo Menschen allein arbeiten, trägt der Arbeitgeber eine besondere Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass im Notfall unverzüglich Hilfe geleistet werden kann und entsprechende Schutzmaßnahmen greifen.


 Beratungstermin buchen

Alleinarbeit, Arbeitsschutz, PNA - alles im Überblick

Alleinarbeit, Arbeitsschutz, PNA - alles im Überblick

Alleinarbeiten (auch: Einzelarbeitsplätze oder kurz EAP) 

Alleinarbeiten liegen vor, wenn Tätigkeiten von einer Person allein außer-halb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Unbeachtlich ist dabei grundsätzlich die Zeitdauer; es kann auch kurzfristige Alleinarbeiten geben.

Gefährliche Arbeiten 

Als Gefährliche Arbeiten werden solche bezeichnet, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung resultiert. Arbeiten müssen daher vor Aufnahme hinsichtlich der Gefährdung beurteilt werden. 

DIN VDE V 0825-1

Vornorm für die Regelung von Überwachungsanlagen - Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten. Teil 1 handelt von den Geräte- und Prüfanforderungen. Die Vornorm VDE V 0825-1 kann über den VDE Verlag bezogen werden. Hier ist ein direkter Link (abgerufen am 26.10.2024): https://www.vde-verlag.de/normen/0800606/din-vde-v-0825-1-vde-v-0825-1-2019-09.html

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

Systeme, die Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen dienen, werden Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) genannt. Sie bestehen aus (ein oder mehreren) Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Personen-Notsignal-Anlagen die auch eine Sprachkommunikation abbilden können sind mit PNA-S bezeichnet.

Personen-Notsignal-Geräten (PNG)

Personen-Notsignal-Geräte (PNG) werden von gefährdeten Personen getragen. Sie sind drahtlose Signalgeber, die im Notfall willensabhängig und willensunabhängig in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale einen Alarm auslösen. Hat ein Personen-Notsignal-Gerät auch die Möglichkeit der Sprachkommunikation, dann wird es als PNG-S bezeichnet.

PNA-S

Eine Personen-Notsignal-Anlagen mit der Möglichkeit der Sprachkommunikation wird als PNA-S bezeichnet.

Willensabhängiger Personen-Alarm 

Willensabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das im Notfall durch eine bewusste, also gewollte, manuelle Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst.

Willensunabhängiger Personen-Alarm 

Ein Willensunabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das selbsttätig durch das Personen-Notsignal-Gerät in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst und mithin einen Notfall anzeigt.

Notfall 

Ein Notfall ist das Eintreten eines Zustandes, der die Einleitung von Hilfsmaßnahmen erforderlich macht. Beispiele für Notfälle sind plötzliche, schädigende Ereignisse, wie z. B. ein Unfall, eine akute Erkrankung, die plötzliche Einwirkung von Gefahrstoffen oder ein Überfall. 

Notsignal

Ein Signal, das einen Personen-Alarm in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst, wird Notsignal genannt.

Notsignaltaste

Die Notsignaltaste erlaubt den Nutzenden eines Personen-Notsignal-Geräts die Auslösung eines Notsignals, mithin einen willensabhängigen Personen-Alarm.

Kostenlose Demo

Haben Sie Fragen zur Alleinarbeit oder zu unserem Notfallsystem?
Unsere Expert:innen berät Sie jederzeit gern.

 Demo-Termin ​buchen​​





Kostenlose Demo

Haben Sie Fragen zur Alleinarbeit oder zu unserem Notfallsystem?
Unsere Expert:innen berät Sie jederzeit gern.

 Demo-Termin ​buchen​​