KRITIS - Dachgesetz
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) umfassen alle Einrichtungen und Organisationen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf das Gemeinwesen hätte. Dazu zählen unter anderem Energieversorger, Wasser- und Abwasserbetriebe, Krankenhäuser, Verkehrs- und Logistikunternehmen, Industrieanlagen mit systemrelevanter Produktion, IT- und Telekommunikationsdienste sowie sicherheitsrelevante Behörden. Viele Unternehmen sind sich ihrer KRITIS-Relevanz nicht unmittelbar bewusst – fallen jedoch aufgrund ihrer Größe, Versorgungsfunktion, regionalen Bedeutung oder Einbindung in übergeordnete Lieferketten in entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen.
Mit dieser Einstufung gehen erhöhte Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Risikomanagement einher. Neben IT-Sicherheit und Zutrittskontrollen betrifft dies ausdrücklich auch den physischen Schutz aller Personen im Betrieb. Betreiber müssen sicherstellen, dass bei Notfällen – insbesondere bei Alleinarbeit, Tätigkeiten in gefährlichen oder abgelegenen Bereichen, Schichtbetrieb oder beim Einsatz externer Dienstleister – unverzüglich geeignete Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Alleinarbeiten (auch: Einzelarbeitsplätze oder kurz EAP)
Alleinarbeiten liegen vor, wenn Tätigkeiten von einer Person allein außer-halb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Unbeachtlich ist dabei grundsätzlich die Zeitdauer; es kann auch kurzfristige Alleinarbeiten geben.
Gefährliche Arbeiten
Als gefährliche Arbeiten werden solche bezeichnet, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung resultiert. Arbeiten müssen daher vor Aufnahme hinsichtlich der Gefährdung beurteilt werden.
DIN VDE V 0825-1
Vornorm für die Regelung von Überwachungsanlagen - Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) für gefährliche Alleinarbeiten. Teil 1 handelt von den Geräte- und Prüfanforderungen. Die Vornorm VDE V 0825-1 kann über den VDE Verlag bezogen werden.
Mehr Informationen (abgerufen am 26.10.2024):
https://www.vde-verlag.de/normen/0800606/din-vde-v-0825-1-vde-v-0825-1-2019-09.html
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
Systeme, die Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen dienen, werden Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) genannt. Sie bestehen aus (ein oder mehreren) Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Personen-Notsignal-Anlagen die auch eine Sprachkommunikation abbilden können sind mit PNA-S bezeichnet.
Personen-Notsignal-Geräte (PNG)
Personen-Notsignal-Geräte (PNG) werden von gefährdeten Personen getragen. Sie sind drahtlose Signalgeber, die im Notfall willensabhängig und willensunabhängig in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale einen Alarm auslösen. Hat ein Personen-Notsignal-Gerät auch die Möglichkeit der Sprachkommunikation, dann wird es als PNG-S bezeichnet.
PNA-S
Eine Personen-Notsignal-Anlagen mit der Möglichkeit der Sprachkommunikation wird als PNA-S bezeichnet.
Willensabhängiger Personen-Alarm
Willensabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das im Notfall durch eine bewusste, also gewollte, manuelle Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst wird.
Willensunabhängiger Personen-Alarm
Ein willensunabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das selbsttätig durch das Personen-Notsignal-Gerät in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst und mithin einen Notfall anzeigt wird.
Notfall
Ein Notfall ist das Eintreten eines Zustandes, der die Einleitung von Hilfsmaßnahmen erforderlich macht. Beispiele für Notfälle sind plötzliche, schädigende Ereignisse, wie z. B. ein Unfall, eine akute Erkrankung, die plötzliche Einwirkung von Gefahrstoffen oder ein Überfall.
Notsignal
Ein Signal, das einen Personen-Alarm in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst, wird Notsignal genannt.



