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Gefährdung erkennen, Verantwortung übernehmen



Unternehmen in ganz Deutschland tragen Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden.


Informieren Sie sich hier, welche gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien für Ihr Unternehmen gelten können und welche Anforderungen Sie konkret erfüllen müssen.


Gefährdung erkennen, Verantwortung übernehmen


Was ist Alleinarbeit? Wo tritt sie auf? Warum ist sie risikobehaftet?


Maschinenanwender, Installateure, Pflege,Reinigungsdienste – alle haben eins gemeinsam: Es passiert schnell, dass jemand unbemerkt allein ist. 

KRITIS - Gesetzte zum Schutz kritischer Infrastrukturen 

KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz, am 29. Januar 2026 vom Bundestag verabschiedet, soll den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland vor Sabotage, Naturkatastrophen und terroristischen Bedrohungen verbessert. Mit der Umsetzung der EU-CER-Richtlinie verpflichtet es Betreiber in zehn zentralen Sektoren – darunter Energie, Wasser und Gesundheit – zu umfassenden Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.​

RS Personal Alarm unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen. Durch klar definierte Alarm- und Eskalationsprozesse, automatisierte Meldeketten sowie eine dokumentierbare Alarmierungsstruktur entsteht eine belastbare, auditfähige Sicherheitsorganisation. Das erhöht die Rechtssicherheit, reduziert Haftungsrisiken und stärkt zugleich die Resilienz des gesamten Betriebs – ein entscheidender Vorteil in regulierten und sicherheitskritischen Umgebungen.

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Gesetzliche Verantwortung von Arbeitgebern

Gesetzliche Verantwortung von Arbeitgeber:innen

§5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

​​(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. 
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.


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§5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. 
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Mehr Informationen unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html 


DGUV Regel 112-139

NaNach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe organisiert wird.

Für Einzelarbeitsplätze bedeutet das: Es müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Überwachung eingerichtet werden – etwa über Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).

Damit erfüllen Unternehmen zugleich wichtige Anforderungen aus der DGUV-Regel 112-139.

Mehr Informationen unter:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1004/einsatz-von-personen-notsignal-anlagen 

DGUV Regel 112-139

Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe organisiert wird.

Für Einzelarbeitsplätze bedeutet das: Es müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Überwachung eingerichtet werden – etwa über Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).

Damit erfüllen Unternehmen zugleich wichtige Anforderungen aus der DGUV-Regel 112-139.


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Sicher und geschützt arbeiten – überall

Gerade dort, wo Menschen allein arbeiten, trägt der Arbeitgeber eine besondere Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass im Notfall unverzüglich Hilfe geleistet werden kann und entsprechende Schutzmaßnahmen greifen.


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Sicher und geschützt arbeiten – überall

Gerade dort, wo Menschen allein arbeiten, trägt der Arbeitgeber eine besondere Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass im Notfall unverzüglich Hilfe geleistet werden kann und entsprechende Schutzmaßnahmen greifen.


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Alleinarbeit, Arbeitsschutz, PNA - alles im Überblick

Alleinarbeit, Arbeitsschutz, PNA - alles im Überblick

KRITIS - Dachgesetz

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) umfassen alle Einrichtungen und Organisationen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf das Gemeinwesen hätte. Dazu zählen unter anderem Energieversorger, Wasser- und Abwasserbetriebe, Krankenhäuser, Verkehrs- und Logistikunternehmen, Industrieanlagen mit systemrelevanter Produktion, IT- und Telekommunikationsdienste sowie sicherheitsrelevante Behörden. Viele Unternehmen sind sich ihrer KRITIS-Relevanz nicht unmittelbar bewusst – fallen jedoch aufgrund ihrer Größe, Versorgungsfunktion, regionalen Bedeutung oder Einbindung in übergeordnete Lieferketten in entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen.

Mit dieser Einstufung gehen erhöhte Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Risikomanagement einher. Neben IT-Sicherheit und Zutrittskontrollen betrifft dies ausdrücklich auch den physischen Schutz aller Personen im Betrieb. Betreiber müssen sicherstellen, dass bei Notfällen – insbesondere bei Alleinarbeit, Tätigkeiten in gefährlichen oder abgelegenen Bereichen, Schichtbetrieb oder beim Einsatz externer Dienstleister – unverzüglich geeignete Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Alleinarbeiten (auch: Einzelarbeitsplätze oder kurz EAP) 

Alleinarbeiten liegen vor, wenn Tätigkeiten von einer Person allein außer-halb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Unbeachtlich ist dabei grundsätzlich die Zeitdauer; es kann auch kurzfristige Alleinarbeiten geben.

Gefährliche Arbeiten 

Als gefährliche Arbeiten werden solche bezeichnet, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung resultiert. Arbeiten müssen daher vor Aufnahme hinsichtlich der Gefährdung beurteilt werden. 

DIN VDE V 0825-1

Vornorm für die Regelung von Überwachungsanlagen - Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) für gefährliche Alleinarbeiten. Teil 1 handelt von den Geräte- und Prüfanforderungen. Die Vornorm VDE V 0825-1 kann über den VDE Verlag bezogen werden.
Mehr Informationen (abgerufen am 26.10.2024):
https://www.vde-verlag.de/normen/0800606/din-vde-v-0825-1-vde-v-0825-1-2019-09.html

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

Systeme, die Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen dienen, werden Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) genannt. Sie bestehen aus (ein oder mehreren) Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Personen-Notsignal-Anlagen die auch eine Sprachkommunikation abbilden können sind mit PNA-S bezeichnet.

Personen-Notsignal-Geräte (PNG)

Personen-Notsignal-Geräte (PNG) werden von gefährdeten Personen getragen. Sie sind drahtlose Signalgeber, die im Notfall willensabhängig und willensunabhängig in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale einen Alarm auslösen. Hat ein Personen-Notsignal-Gerät auch die Möglichkeit der Sprachkommunikation, dann wird es als PNG-S bezeichnet.

PNA-S

Eine Personen-Notsignal-Anlagen mit der Möglichkeit der Sprachkommunikation wird als PNA-S bezeichnet.

Willensabhängiger Personen-Alarm 

Willensabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das im Notfall durch eine bewusste, also gewollte, manuelle Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst wird.

Willensunabhängiger Personen-Alarm 

Ein willensunabhängiger Personen-Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das selbsttätig durch das Personen-Notsignal-Gerät in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst und mithin einen Notfall anzeigt wird.

Notfall 

Ein Notfall ist das Eintreten eines Zustandes, der die Einleitung von Hilfsmaßnahmen erforderlich macht. Beispiele für Notfälle sind plötzliche, schädigende Ereignisse, wie z. B. ein Unfall, eine akute Erkrankung, die plötzliche Einwirkung von Gefahrstoffen oder ein Überfall. 

Notsignal

Ein Signal, das einen Personen-Alarm in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst, wird Notsignal genannt.



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